Archive for Beruf

Das Bildungspaket 2011

Die Armut bei Kindern ist ein oft diskutiertes Problem in Deutschland, denn oft leiden nicht nur die Bedürfnisse nach Kleidung und Spielzeug darunter, sondern auch die Bildung des Kindes. Und damit die Chance, ein Leben außerhalb der Sozialhilfe zu führen. Das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll Abhilfe schaffen und es den Kindern ermöglichen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern an Freizeitaktivitäten teilzunehmen und Hilfe beim Lernen zu bekommen. weiter lesen »

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Berufskrankheiten bei Dachdeckern

Gemäß Definition ist eine Berufskrankheit eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst wird. Diese Beeinträchtigungen werden auch vom Gesetzgeber und somit von den Krankenkassen anerkannt. Jedes Berufsfeld hat seine typischen Krankheitsbilder. Besonders häufig kommen Hörschäden, Beschädigungen des Bewegungsapparates, Hautkrankheiten oder Lungenkrankheiten vor. Bei der Berufsgruppe der Dachdecker wirken sich besonders die umfangreichen Tätigkeiten im Knien aus.

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Kein Kompromiss beim Spagat zwischen Kind und Karriere – Mitarbeiter des Landeskrankenhauses (AöR) profitieren von innovativen Betreuungslösungen dank der Besser Betreut GmbH

Berlin/Andernach, 01.06.2010 – Die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus kontinuierlich zu verbessern und für alle Beschäftigten einen vernünftigen Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben zu ermöglichen, diesem Ziel ist das Landeskrankenhaus – Anstalt des öffentlichen Rechts – als großes Trägerunternehmen in Rheinland-Pfalz durch die Kooperation mit dem neuen Partner Besser Betreut GmbH ein großes Stück näher gekommen. Durch die Angebote der Besser Betreut GmbH können alle Beschäftigten des Landeskrankenhauses (AöR) und seiner Einrichtungen Karriere und Kind nun noch besser vereinen.

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Schwanger? Wie sage ich es meinem Arbeitgeber?

babycare

Sie sind schwanger? Wissen aber nicht wie und wann Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren sollen!?

Vom Gesetz her besteht weder grundsätzlich eine Verpflichtung noch eine genaue Frist, innerhalb welcher eine Schwangere den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss. Letztendlich ist es Ihre persönliche Angelegenheit, wann Sie sich tatsächlich Gewissheit über Ihren Zustand verschafft haben. Sie können also selbst entscheiden, wann Sie den Chef oder die Chefin informieren.

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